B197 | B | BE | B96
Die Schlüsselzahl 197 (B197)
NEU seit 01.04.2021 - B197
Ablauf & Vorteile der B197 Ausbildung
Nach der Grundausbildung auf einem Automatikfahrzeug, beginnen wir mit den 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug. Diese Fahrstunden integrieren wir unter anderem auch in die vorgeschriebenen Sonderfahrten. Während der Grundausbildung bleibt dir also mehr Zeit dich auf den Verkehr zu konzentrieren - das Schalten übernehmen unsere Fahrzeuge für dich!
Auch deine praktische Fahrprüfung findet auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt, so kannst du dich voll und ganz auf deine Prüfung und den Verkehr konzentrieren. Nach bestandener Prüfung bist du berechtigt sowohl Automatik-, als auch Schaltfahrzeuge zu fahren.
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 Kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg oder mit einem Anhänger über 750 Kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 Kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)
Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)
Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.
Die Ausbildung findet hauptsächlich auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt. Im Rahmen der gesamten praktischen Ausbildung werden 10 Fahrstunden á 45 Minuten und eine Testfahrt á 15 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe durchgeführt - diese Fahrstunden werden in die vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten integriert, so dass in der Regel keine Mehrfahrstunden durch die "Schaltstunden" entstehen. Die praktische Fahrprüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt. Nach bestandener Prüfung dürfen sowohl Fahrzeuge mit Automatik-, als auch Schaltgetriebe gefahren werden.
Prüfungen:
Die Fahrerlaubnisklasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 Kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer
dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg oder mit einem Anhänger über 750 Kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die
zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 Kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)
Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)
Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.
Prüfungen:
Die Fahrerlaubnisklasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 Kg nicht
übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Vorbesitz: Klasse B ist notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Theoretischer Unterricht: entfällt
Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)
Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.
Prüfungen:
Die Schlüsselzahl 96 (B96)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 Kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 Kg und nicht mehr als 4250 Kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Vorbesitz: Klasse B ist notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 60 Minuten)
Praktische Ausbildung: (Einheiten á 60 Minuten)
Prüfungen: keine Prüfung erforderlich